Sie kennen das bestimmt auch. Die meisten Umziehenden konzentrieren sich gedanklich bereits auf die neue Wohnung oder das neue Haus. Genau so wichtig ist es jedoch, das alte Objekt in einem tadellosen Zustand zu verlassen. Oft ist eine gründliche Renovierung bereits durch eine bestimmte Klausel im Mietvertrag festgeschrieben (Schönheitsreparaturklausel). Wird nicht renoviert, kann die Hausverwaltung die Kaution einbehalten. Oftmals beauftragt sie dann eine professionelle Handwerkerfirma, die hohe Kosten verursacht. Gerade in Berlin können Renovierungsarbeiten in Altbauten aufgrund der geräumigen Räume und hohen Decken schnell zum Alptraum werden.
Sparen Sie bares Geld Und Nerven!
Beauftragen Sie noch heute das Team von “Matze’s Transporte und Umzüge” im Rahmen Ihres Umzugs mit den notwendigen Renovierungsarbeiten.
Wir helfen Ihnen bei einer Renovierung Berlin dabei, Ihre Wohnung wieder in den Urzustand zurückzuversetzen und Streichen bei Auszug fachmännisch.
Mit den örtlichen Gegebenheiten in Berliner Mietshäusern kennen wir uns aufgrund langjähriger Erfahrungen bestens aus.
Währenddessen können Sie sich auf Wesentlicheres konzentrieren und bereits den Einzug in Ihr neues Domizil planen.
Mehr als die Hälfte aller Umziehenden, nämlich 54%, führt in ihrem neuen Zuhause Renovierungs-, Sanierungs- oder Verschönerungsarbeiten durch. Malerarbeiten wie tapezieren und streichen stehen dabei mit weitem Abstand an erster Stelle. 40% lassen Bodenarbeiten ausführen, 32% Elektroarbeiten und 32% Badsanierungen. Als „sonstige Arbeiten“ wurden u.a. Küchenplanung, Kücheneinbau und Balkon- und Terrassenbau genannt. (Quellen: Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG, immobilienscout24.de, entega.de) Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Durchführung professioneller Renovierungsarbeiten in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus.
Und noch eine gute Nachricht: Sollten Sie Leistungsempfänger sein, werden die Kosten für die Renovierungsarbeiten unter Umständen vom Jobcenter übernommen. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, können Sie die Renovierungskosten von der Steuer absetzen. Für diese sogenannten Werbungskosten oder Betriebsausgaben verlangt das zuständige Finanzamt jedoch entsprechende Belege. Auch Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Maklerprovisionen für die neue Wohnung und die Transportkosten für Ihr Umzugsgut können Sie bei einem beruflich bedingten Umzug von der Steuer absetzen. Steuerlich begünstigt werden Umziehende auch durch die sogenannte Umzugskostenpauschale, die unter anderem Trinkgelder für die Möbeltransporteure, Ab- und Aufbau von Küchengeräten oder Lampen oder das Schalten von Annoncen für die Wohnungssuche umfasst. Hierbei handelt es sich um feste Pauschbeträge, für die keine Einzelnachweise erbracht werden müssen. Eine Übersicht aller Möglichkeiten zum Steuern sparen finden Sie hier.
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